Es sind zurzeit folgende Parzellen im Kündigungs- oder Umschreibungsverfahren:
- Parzelle 9a
- Parzelle 44
- Parzelle 48/48a
- Parzelle 53
- Parzelle 54
- Parzelle 61/61a
- Parzelle 62/62a
- Parzelle 67/67a/67b
- Parzelle 78/78a
- Parzelle 84
- Parzelle 86
- Parzelle 111/111a
- Parzelle 131
- Parzelle 132
- Parzelle 137
- Parzelle 138/138a
Wichtig:. Bei Interesse bitte bei uns melden (z. B. im Sprechtag oder per E-Mail).
Aktuelle Informationen und ggf. sogar Fotos oder Übernahmekosten sind erst bekannt, wenn das Wertschätzungsergebnis vorliegt. Dies ist i.d.R. 6-8 Wochen nach der örtlichen Erfassung.
Bitte sehen Sie vorher von Anfragen beim Bezirksverband ab und melden sich stattdessen bei uns.
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