Freiwerdende Parzellen

Es sind zurzeit folgende Parzellen im Kündigungs- oder Umschreibungsverfahren:

  • Parzelle 48/48a
  • Parzelle 67/67a/67b
  • Parzelle 105/105a
  • Parzelle 111/111a
  • Parzelle 112/112a
  • Parzelle 128
  • Parzelle 131/131a
  • Parzelle 138/138a
  • Parzelle 148a

Wichtig:. Bei Interesse bitte bei uns melden (z. B. im Sprechtag oder per E-Mail).

Aktuelle Informationen und ggf. sogar Fotos oder Übernahmekosten sind erst bekannt, wenn das  Wertschätzungsergebnis vorliegt. Dies ist i.d.R. 6-8 Wochen nach der örtlichen Erfassung.

Bitte sehen Sie vorher von Anfragen beim Bezirksverband ab und melden sich stattdessen bei uns.

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