Kleingärtner werden

Einen Kleingarten zu pachten ist eine sehr kostengünstige Möglichkeit, Zugang zu einem eignen Garten zu bekommen. Das hierfür notwendige Vorgehen, die damit verbundenen Kosten sowie Rechte und Pflichten werden hier kurz vorgestellt:

Vorgehen

1. Anmeldung beim Bezirksverband

Die erste Voraussetzung für den Abschluss eines Pachtvertrages ist eine Anmeldung beim:

Bezirks­verband Spandau der Kleingärtner e. V.
Egelpfuhlstraße 35
13581 Berlin

Diese kann in den Sprechzeiten (Montag und Dienstag 8:00-13:00 Uhr, jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 16:00 – 18:00 Uhr) oder online über ein Formular erfolgen. Der Bezirksverband bietet dann Parzellen zur Besich­tigung zu den unterschiedlichsten Preisen an (ab 385 €, Stand 2018). Dabei ist zu beachten: Je günstiger eine Parzelle ist, umso mehr Arbeit und Geld muss üblicherweise in die Herrichtung dieser Parzelle investiert werden.

2. Besichtigung

In der Regel besichtigen immer 4 Bewerber eine Parzelle. Wenn mehrere Bewer­ber diese Parzelle übernehmen möchten, entscheidet eine Vergabekommission beim Bezirksverband über die Zuweisung. In dieser Vergabekommission ist auch ein Vorstandsmitglied der entsprechenden Kolonie mit Stimmrecht vertreten.

3. Pachtvertrag

Wenn eine passende Parzelle gefunden und durch den Bezirksverband zugewiesen wurde, muss ein Unterpachtvertrag mit dem Bezirksverband geschlossen werden.

Rechte & Pflichten

Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, soll im Folgenden auf einige Bestimmungen im Kleingartenwesen hingewiesen werden, aus denen sich Rechte und Pflichten des Pächters bei der Übernahme eines Kleingartens  innerhalb unserer Kolonie und unseres Kolonievereins ergeben:

Mindestens ca. 1/3 der Nutzfläche soll dem Obst- und Gemüseanbau gewidmet werden bzw. den Blumen- und Zierpflanzen. Hecken dürfen max. 1,25 m. hoch sein und Sichtblenden sind nicht zulässig. Terrassen dürfen über die max. 24 m2 bebaute Fläche nicht fest überdacht werden. Zusätzliche Schuppen dürfen dann nicht mehr aufgestellt werden. Genehmigte Gewächshäuser haben zzt. eine Fläche von max. 7,00 m² (Genehmigung vom Bezirksverband erforderlich) und dürfen natürlich auch nur als Gewächshaus genutzt werden. Transportable Schwimmbecken haben zzt. max. 3,00 m Durchmesser (nicht ins Erdreich eingraben). Das Wasser ist mit Nachweis abzufahren (wir liegen in der Wasser­schutzzone III a, kostet ca. 50 € jährlich) und die Becken sind im Herbst abzubauen.

Wassergeld ist in unserer Kolonie nicht zu bezahlen, da sich jede Parzelle mit ei­ner eigenen Pumpe selbst versorgt. Auch für den Abtransport des Abwassers muss jeder Kleingärtner selbst aufkommen. Je nach Größe der Abwasserauffanggrube (i. d. Regel 3,0 – 4,2 m3) sind hierfür dem zugelassenen Transportunternehmen ca. 35,00-50,00 € zu bezahlen. Ein Preisvergleich der Unternehmen lohnt sich.

Kosten

An einmaligen sowie laufenden Beiträgen entstehen folgende Kosten:

Leistungen an den Kolonieverein Waldfrieden e. V.

Aufnahme in den Kolonieverein(einmalig)31,00 €
Aufnahme in die Stromgemeinschaft(einmalig) 26,00 € (f. d. Erdkabelnetz)
Beitrag Kolonieverein Waldfrieden e.V.(jährlich) 48,00 €
Abwasserabgabe BWB für 3,5 m3 pauschal(jährlich)10,00 € (MV-Beschluss)
Mülltonne (60 L, 14-tägige Leerung, Mai-Oktober) 55,47 €
(alternativ: 120 L, 6 Monate = 67,63 €
oder 7 Monate = 78,90 €
  
Bio-Tonne (240 L, 14-tägige Leerung, Mai-Okt.)  35,39 €

 Leistungen an den Bezirksverband

Bearbeitungs-/Aufnahmegebühr  (einmalig)385,00 €
Beitrag Bezirksverband Spandau e.V.(monatlich)10,00 €
Haftpflichtversicherung      (jährlich)0,42 €
Pacht (einschl. der Gemeinschaftsfläche) (jährlich)0,3571 €/m²
Grundstücksbelastende Kosten  zzt. (jährlich)0,0409 €/m²
Entschädigung für die Übernahme d. Parzelle(einmalig)gem. Abschätzung
Baukostenanteil f. das kolonieeigene Stromnetz(einmalig)1.000,00 €

Jährlich kann auch noch die Grund- und einmalig die Grunderwerbssteuer (6%) hinzu­kommen, die das Finanzamt einzieht.

Einige Parzellen in unserer Kolonie haben eine Größe ab 300 m². Die durch­schnittliche Größe beträt ca. 650 m². Die vorgenannten Beträge ergeben bei einer ca. 650 m² großen Parzelle eine jährliche Belastung von insgesamt ca. 500,00 €.

Jährlich sind für Koloniearbeiten gemäß Versammlungsbeschluss von jedem Mitglied unter 65 Jahren zzt. 6 Pflichtarbeitsstunden zu leisten. Für jede nicht geleistete Stunde ist ein Ausgleichsbetrag (35,00 €/h) zu bezahlen, der im darauf­folgenden Jahr eingezogen wird. Im ersten Jahr kann der neue Kleingärtner vom Arbeitsdienst und den Pflichtarbeitsstunden unter Umständen befreit werden (der Besuch der Informationsveranstaltung für neue Kleingärtner ist die Voraussetzung).

Stand: 03/2018

Sonstiges

Der Vorstand informiert die Mitglieder monatlich per E-Mail, im Aushang und über das Internet im Waldfrieden AKTUELL über Neuigkeiten aus der Kolonie.

Für weitere Auskünfte zum Theme Kleingärtner werden lohnt sich ein Blick auf die Informationsseite des Bezirksverbands. Darüber hinaus steht der Vorstand in der Sprechstunde (oder per E-Mail: maerald.soyke@web.de) gern zur Verfügung.