Sprechtag: 03.03.2025 (18:00-19:00 Uhr)
Dart for fun: 07.03.2025
Jahreshauptversammlung: 30.03.2025 (10:00 Uhr Sommerzeit)
Vorschau:
Sprechtag: 07.04.2025
Osterfeuer: 19.04.2025
Sprechtag: 21.04.2025
Liebe Gartenfreunde,
da wir zzt. keine 1. Schriftführerin haben und unsere 2. Schriftführerin verreist war, wurde das Februar-Exemplar diesmal nicht in den Anschlagkästen angebracht. Ich bitte dafür um Verständnis.
Zur Jahreshauptversammlung (JHV) ist auf die dann geltende Sommerzeit zu achten. Die Zeit wird eine Stunde vorgestellt.
Ab April werden wieder die Hausmüll- und Biotonnen geleert.
Gerade Kalenderwoche = gerade Parzellennummer,
ungerade Kalenderwoche = ungerade Parzellennummer.
Zur JHV wird es dieses Jahr wieder eine Neuwahl geben. Die Versammlung wird dadurch sicherlich etwas länger dauern. Sollte sie nicht beschlussfähig sein, wird die JHV am 27.04.2025 wiederholt. Diese Versammlung ist dann beschlussfähig, unabhängig wie viele Mitglieder anwesend sind.
Wenn im Vorfeld klar ist wer kandidiert, verkürzt sich die Kandidatensuche.
Sascha Zak hat als unser Datenschutzbeauftragter für jeden vom Vorstand eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet. Künftig soll darüber korrespondiert werden.
Die Parzellen 9a, 22, 45, 48/48a, 53, 54, 61, 62, 67/67a/67b, 84, 86, 111, 114, 114a, 131a, 132, 137 und 138 sind weiterhin im Kündigungs-/Vergabeverfahren.
Über den aktuellen Stand informiert der Kolonievorstand z.B. am Sprechtag oder per E-Mail.
Wer sich für eine Parzelle interessiert, sollte schon längere Zeit beim Bezirksverband als Bewerber eingetragen sein.
Eine Bewerbungsdauer von fünf Jahren ist nichts Ungewöhnliches. Wer sich jetzt neu beim Bezirksverband als Bewerber für eine Parzelle anmelden möchte, muss ab 01.01.2025 jetzt 20,00 € für die Anmeldung und Bearbeitung bezahlen.
Einige der Parzellen haben zu große Lauben, die immer(!) reduziert werden müssen. Zielgröße sind dabei 24 m². Große Parzellen werden weiterhin nach Möglichkeit geteilt und sollen künftig eine Größe von ca. 250-400 m² bekommen, wobei 250 m² die Zielgröße ist, wenn der Senat die Abrisskosten übernimmt.
Bei geteilten Parzellen kann der Stromanschluss sehr teuer werden, da nicht in jedem Kolonieweg Stromleitungen liegen. Dann muss der Stromanschluss über die hintere Nachbarparzelle erfolgen. Scheidende Pächter erhalten über den Bezirksverband keine Entschädigung von 1.000 € mehr für den vorhandenen Stromanschluss. Dies wurde seitens des Bezirksamtes als unzulässig untersagt. Auch für Stromanschlüsse sind die Abschreibungsrichtlinien zu berücksichtigen und danach sind alle älteren Stromanschlüsse bereits abgeschrieben. Strom gehört auch lt. Bundeskleingartengesetz nicht zur kleingärtnerischen Nutzung.