Kassenprüfung 01.10.2024
Dart for fun 04.10.2024 18:00 Uhr
Sprechtag 07.10.2024 18:00-19:00 Uhr
Mitgliederversammlung 13.10.2024 10:00 Uhr
Sprechtag 21.10.2024 18:00-19:00 Uhr
Halloween 26.10.2024
Vorschau:
Dart for fun 01.11.2024 18:00 Uhr
Sprechtag 04.11.2024 18:00-19:00 Uhr
Helferfrühstück 23.11.2024 10:00 Uhr
Liebe Gartenfreundinnen liebe Gartenfreunde,
das Oktoberfest fand offensichtlich viel Anklang. Es kamen ca. 140-160 Gäste. Alle vorbestellten Essen wurden auch ausgegeben. Der Getränkeverbrauch war etwas untypisch, so dass Wally zweimal losfahren musste, um Nachschub zu holen. Das versuchen wir künftig anders zu lösen.
Wally und Kalle haben mit den vielen Helfern die Veranstaltung richtig gut organisiert und auch die Gäste, die in entsprechender Kleidung kamen, haben damit dem Fest eine besondere Note verliehen. Auch der 2. Vorsitzende vom Bezirksverband kam noch zu späterer Stunde zu uns und fand das Fest als sehr gelungen.
Vielen Dank an Wally, Kalle und alle Helfer.
Hausmüll- und Biotonnen werden noch bis Ende Oktober geleert.
Das oben angekündigte Halloween wird zuerst im Vereinshaus beginnen und dann wieder ein Spaziergang durch die Kolonie stattfinden. Den Beginn wird Wally noch mitteilen. Teilnehmer für Süßes an der Parzelle bitte bei Wally melden.
Die vorgesehen Fa. Ritter soll lt. Grünflächenamt angeblich keine Zulassung für Dichtheitsprüfungen haben. Mir liegen widersprechende Zertifikate der Firma vor. Die Firma wurde auch aufgefordert, ihre Zulässigkeit nachzuweisen. Näheres wird zur Versammlung mitgeteilt. Folgende Parzellen haben bereits einen Termin:
Parz. 2, 3, 5, 6, 7, 8, 11, 14, 18, 23, 26, 28, 30, 33, 36a, 38a, 39, 43, 46, 52, 57, 60, 63,
64, 65, 65a, 69, 74, 75, 78, 81, 82a, 84a, 89a, 93, 95, 96, 97, 100, 107a, 114, 115, 119,
120, 121, 128, 129, 130, 133, 134, 135, 142, 143, 145, 152.
Inzwischen wurde nach unserem Kenntnisstand der Nachweis erbracht. Es werden nun noch Anmeldungen ab November angenommen.
Für die Prüfung muss die Auffanggrube bis 10 cm unter Konus mit Wasser gefüllt sein (Prüfung wird sonst kostenpflichtig abgebrochen). Wenn eine Prüfung nicht erfolgreich sein sollte, könnte die Firma Ritter, wie andere Firmen, auch die Grubensanierung durchführen.
Ab Oktober ist die Vogelschutzzeit vorbei. Dann müssen die Hecken auf unter 1,25 m gestutzt werden. Auch durch den Zaun gewachsene Hecken sind dann wieder auf aunflucht zurückzuschneiden. Falls das im Raum stehende Streitverfahren bis zum Bezirksverband gelangt, kann auch eine erneute Begehung durch den Bezirksverband erfolgen. Dies würde ich gerne vermeiden. Dann könnten auch noch andere Beanstandungen hinzukommen.
Die Parzellen 9a, 45, 48/48a, 53, 54, 61/61a, 62/62a, 67/67a/67b, 78/78a, 84, 86, 111/111a, 131, 132, 137 und 138/138a sind weiterhin im Kündigungs-/Vergabeverfahren.
Über den aktuellen Stand informiert der Kolonievorstand z.B. am Sprechtag oder per E-Mail. Wer sich für eine Parzelle interessiert, sollte schon längere Zeit beim Bezirksverband als Bewerber eingetragen sein. Eine Bewerbungsdauer von fünf bis sieben Jahre ist nichts Ungewöhnliches.
Einige der Parzellen haben zu große Lauben, die immer(!) reduziert werden müssen. Zielgröße sind dabei 24 m². Große Parzellen werden weiterhin nach Möglichkeit geteilt und sollen künftig eine Größe von ca. 250-400 m² bekommen, wobei 250 m² die Zielgröße ist, wenn der Senat die Abrisskosten übernimmt.
Bei geteilten Parzellen kann der Stromanschluss sehr teuer werden, da nicht in jedem Kolonieweg Stromleitungen liegen. Dann muss der Stromanschluss über die hintere Nachbarparzelle erfolgen.
Scheidende Pächter erhalten über den Bezirksverband keine Entschädigung von 1.000 € mehr für den vorhandenen Stromanschluss. Dies wurde seitens des Bezirksamtes als unzulässig untersagt. Auch für Stromanschlüsse sind die Abschreibungsrichtlinien zu berücksichtigen und danach sind alle älteren Stromanschlüsse bereits abgeschrieben. Strom gehört auch lt. Bundeskleingartengesetz nicht zur kleingärtnerischen Nutzung.
Bei fast allen gekündigten Parzellen kann eine Besichtigung der Parzelle voraussichtlich erst im nächsten Jahr stattfinden. Entweder hat die örtliche Erfassung der Wertschätzung noch gar nicht stattgefunden (9a, 48/48a, 137/137a, 138/138a), das Ergebnis liegt erst in ein paar Monaten vor (44, 45, 51, 61/61a, 62/62a, 84, 131), die übergroßen Lauben (Parz. 48, 67/67a/67b) werden über den Bezirksverband abgerissen oder die scheidenden Pächter sind mit dem Ergebnis der Wertschätzung nicht einverstanden.
Im Streitfall will der Bezirksverband die Abrisskosten für nachträgliche Anbauten gerichtlich einfordern. Zwei scheidende Pächter wurden schon zur Zahlung von ca. 8.000 € bzw. 10.000 € aufgefordert.