Dart for fun 01.11.2024 18:00 Uhr
Sprechtag 04.11.2024 18:00-19:00 Uhr
Helferfrühstück 23.11.2024 10:00 Uhr
Vorschau:
Sprechtag 02.12.2024 18:00-19:00 Uhr
Sprechtag 06.01.2025 18:00-19:00 Uhr
Liebe Gartenfreundinnen liebe Gartenfreunde,
die Mitgliederversammlung am 27.10.2024 war satzungsgemäß beschlussfähig und der Vorstand wurde erwartungsgemäß entlastet.
Es wurden auch zwei neue Kassenprüferinnen gewählt (Annett Lippitsch und Martina Janoschek).
Ein/e 2. Vorsitzende/r wurde nicht gewählt. Wenn dies auch zur JHV nicht der Fall sein sollte, werde ich – falls ich wieder gewählt werden sollte – nach der Neuwahl mein Amt sofort wieder niederlegen.
Es wird weiterhin ein/e 1. Schriftführer/in gesucht.
Wer aktiv in die Funktionen reinschnuppern möchte, kann am Sprechtag daran teilnehmen. Der/Die 2. Vorsitzende hat von allen Vorstandsmitgliedern die wenigsten Aufgaben und benötigt demzufolge den geringsten Zeitaufwand.
Der Bezirksverband schließt ab 16.12.2024 bis 31.01.2025 das Verbandshaus für Fortbildungsmaßnahmen.
Wie in jedem Jahr hoffe ich auf das Verständnis der Nachbarn, wenn die Mittagsruhe nicht immer eingehalten wird, weil noch der Garten wieder winterfest gemacht werden muss. Wer sich übermäßig gestört fühlt, kann seinen Nachbarn freundlich bitten, die lärmintensiven Arbeiten doch etwas später zu machen.
Bitte die Hecken auf unter 1,25 m stutzen. Auch durch den Zaun in den Kolonieweg wachsende Hecken sind wieder auf Zaunflucht zurückzuschneiden. Manche Pächter wurden schon wegen zu hoher Hecken vom Bezirksverband mit Fristsetzung angeschrieben. Es ist nicht hilfreich darauf hinweisen, dass andere nicht angeschrieben wurden. Auch die Aussage, man will ja keinen verpetzen, bewirkt genau das Gegenteil.
Es kann durchaus passieren, dass mitunter zu hohe Hecken vom Bezirksverband übersehen wurden. Es wird aber nicht besser, wenn man mich veranlassen will, den Bezirksverband darauf hinzuweisen. Ich hoffe immer noch, dass jeder selbst so viel
Verständnis aufbringt – unabhängig einer schriftlichen Fristsetzung – seine Hecke auf 1,25 m herunterzuschneiden. Für die komplette Sicht in die Parzelle verzichtet das Bezirksamt auf 20 % der Pacht. Dieses Geld kann uns für Außenzäune oder Wegepflasterung zugutekommen, wenn genug angespart wurde.
Folgende Parzellen haben noch einen Termin für die Dichtheitsprüfung:
Parz. 6, 8, 28, 30, 38a, 39, 46, 52, 57, 60, 63, 69, 78, 81, 82a, 93, 100, 119, 128, 129, 133, 135, 141, 142, 152.
Es werden noch Anmeldungen ab November angenommen. Bei 16 Parzellen müssten noch Termine für die Dichtheitsprüfungen 2024 vereinbart werden, wenn sie sich der preiswerteren Sammelprüfung anschließen wollen.
Für die Prüfung muss die Auffanggrube bis 10 cm unter Konus mit Wasser gefüllt sein (Prüfung wird sonst kostenpflichtig abgebrochen).
Die Parzellen 9a, 45, 48/48a, 53, 54, 61/61a, 62/62a, 67/67a/67b, 78/78a, 84, 86, 111/111a, 131, 132, 137 und 138/138a sind weiterhin im Kündigungs-/Vergabeverfahren.
Über den aktuellen Stand informiert der Kolonievorstand z.B. am Sprechtag oder per E-Mail. Wer sich für eine Parzelle interessiert, sollte schon längere Zeit beim Bezirksverband als Bewerber eingetragen sein.
Eine Bewerbungsdauer von fünf bis sieben Jahre ist nichts Ungewöhnliches. Einige der Parzellen haben zu große Lauben, die immer(!) reduziert werden müssen. Zielgröße ist dabei 24 m². Große Parzellen werden weiterhin nach Möglichkeit geteilt und sollen künftig eine Größe von ca. 250-400 m² bekommen, wobei 250 m² die Zielgröße ist, wenn der Senat die Abrisskosten übernimmt (z.B. Parz. 67).
Bei geteilten Parzellen kann der Stromanschluss sehr teuer werden, da nicht in jedem Kolonieweg Stromleitungen liegen. Dann muss der Stromanschluss über die hintere Nachbarparzelle erfolgen.
Scheidende Pächter erhalten über den Bezirksverband keine Entschädigung von 1.000 € mehr für den vorhandenen Stromanschluss. Dies wurde seitens des Bezirksamtes als unzulässig untersagt. Auch für Stromanschlüsse sind die Abschreibungsrichtlinien zu berücksichtigen und danach sind alle älteren Stromanschlüsse bereits abgeschrieben. Strom gehört auch lt. Bundeskleingartengesetz nicht zur kleingärtnerischen Nutzung.
Bei fast allen gekündigten Parzellen kann eine Besichtigung der Parzelle mit den Bewerbern voraussichtlich erst im nächsten Jahr stattfinden. Entweder hat die örtliche Erfassung der Wertschätzung noch gar nicht stattgefunden (48/48a, 137/137a, 138/138a), das Ergebnis liegt erst in ein paar Monaten vor (61/61a, 62/62a, 84, 131), die übergroßen Lauben (Parz. 48, 67/67a/67b) werden über den Bezirksverband abgerissen oder die scheidenden Pächter sind mit dem Ergebnis der Wertschätzung nicht einverstanden.
Im Streitfall will der Bezirksverband die Abrisskosten für nachträgliche Anbauten gerichtlich einfordern. Zwei scheidende Pächter wurden schon zur Zahlung von ca. 8.000 € bzw. 10.000 € aufgefordert.